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FAQ

FAQ

Je nach Art und Umfang der angefragten Leistungen benötigen wir in aller Regel zwischen einem und fünf Werktagen für ein Angebot.

Wir machen uns immer ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort und machen eine Aufmaßskizze, dafür ist Ihre Anwesenheit aber nicht nötig.

Wenn Sie möchten oder es besonderen Klärungsbedarf zum Objekt gibt, können wir aber gerne auch einen Termin zur gemeinsamen Besichtigung vereinbaren.

Der Normalfall ist die 1x wöchentliche Reinigung. Der Winterdienst erfolgt nach Bedarf/Witterung. (s. u.) Es lassen sich aber auch individuelle Intervalle nahezu beliebiger Art vereinbaren. Auch Reinigungen auf Abruf sind (ggfs. mit passender Vorlaufzeit) möglich.

Die Unkrautentfernung ist Bestandteil der Reinigung, kann aber in den wachstumsintensiven Phasen nicht bei jeder Reinigung vollständig zugesagt werden.

Unsere Reiniger führen standardmäßig Besen, Laubrechen, Fadenmäher, Fugenkratzer, Gebläse und Sauger auf den Fahrzeugen mit sich. Bei starker Verkrautung bzw. zur Grundreinigung werden zusätzlich motorgetriebene Wildkrautbürsten (Unkrauthexen) verwendet. Auf geeigneten Flächen kommen Kehrsaugmaschinen zum Einsatz und auch Hochdruckreiniger stehen zur Verfügung.

Pestizide oder sonstige chemische Mittel kommen nicht zum Einsatz.

Selbstverständlich. Alles „was sich fegen lässt“ wird aufgenommen und entsorgt. Sperrige Gegenstände, Müllsäcke, alte Fahrräder etc. können allerdings nur gegen gesonderte Berechnung abgefahren werden.

Die Abfuhr von als gefährlich eingestuften Abfällen wie z.B. Lacke, Farben, Leuchtstoffröhren ist durch uns generell nicht möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur das Kehrgut das am Tage der Reinigung auf den vereinbarten Flächen „natürlich“ zusammenkommt mitnehmen können. Gerne können wir auch vorübergehend zusätzliche Flächen oder ein anderes Reinigungsintervall vereinbaren. Oder Sie bestellen zusätzlich einen unserer Big-Bags zur Befüllung mit Laub und Gartenabfällen, der im Rahmen der regelmäßigen Reinigungsgänge angeliefert und abgeholt wird.

Wir planen Ihr Grundstück nach rationellen Kriterien in festen Touren ein. Daraus ergibt sich ein regelmäßiger Reinigungstag, der sich aber in Ausnahmefällen oder durch Umplanen von Touren auch verschieben kann. Ein genauerer oder verbindlicher Zeitpunkt der Reinigung kann bei zwingenden Gründen abgestimmt werden, dies ist aber in der Regel mit höheren Kosten verbunden.

Es gibt wenige Ausnahmen für die wir uns einen ersatzlosen Ausfall einzelner Reinigungen vorbehalten müssen. Dies ist z.B. der Fall bei Unwetterereignissen wie anhaltendem Starkregen oder Orkan. Auch an gesetzlichen Feiertagen erfolgt - mit Ausnahme des Winterdienstes - keine Reinigung. Tage an denen Winterdienst ausgeführt wurde, gelten als Reinigungstage. Die wöchentliche Reinigung wird dann nicht zusätzlich ausgeführt.

Liegt die Ursache eines Ausfalls bei uns (z.B. Krankheit, Unfall, Maschinenbruch), wird die Reinigung in den folgenden Tagen nachgeholt.

Winterdiensteinsätze werden nach unserem Ermessen bei Bedarf und unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Witterungsverlaufs selbstständig ausgeführt. Sie müssen den Winterdienst also nicht ausdrücklich anfordern.

Wir setzen alles daran, Einsätze so früh wie möglich und sinnvoll zu starten, der Planbarkeit sind hier aber (u.a. natürliche) Grenzen gesetzt. Der Zeitpunkt des Einsatzes bei Ihnen vor Ort kann daher stark variieren und nur in zwingenden Ausnahmefällen kann eine priorisierte Anfahrt vereinbart werden.

Winterdiensteinsätze erfolgen so oft wie nötig in der Wintersaison vom 01.11.- 30.04.

Es gibt auch bei pauschaler Berechnung keine „Deckelung“, sie erhalten quasi eine echte „Winterdienst-Flatrate“. Im Gegenzug ist eine Erstattung von nicht benötigten Einsätzen nicht möglich.

Bei großen/gewerblichen Objekten können hier u.U. individuellere Vereinbarungen getroffen werden.

Wenn Sie einen Ganzjahresvertrag mit regelmäßiger Reinigung abschließen, ist der Winterdienst für die gesamte Saison enthalten. Bei Abschluss eines reinen Winterdienstvertrages können auch kürzere Laufzeiten z.B. für die Dauer Ihres Winterurlaubs als sog. Kurzvertrag abgeschlossen werden.

Wir verwenden verschiedene, der Witterung und dem Untergrund entsprechende Streumittel wie Sand, Granulat, Sand-Salz-Gemisch oder Salz. Bitte beachten Sie hierzu auch den folgenden Punkt:

Ja, wir melden bei Vertragsabschluss die Übernahme der Reinigungs- und Haftungsverpflichtung schriftlich der zuständigen Behörde.

Sollten Sie für Ihr Grundstück der Verwendung von Salz als Streumittel grundsätzlich widersprechen, ist die Haftungsübernahme allerdings ausgeschlossen.

Bei reinen Winterdienstverträgen ist eine anschließende Reinigung nicht vorgesehen. Dies kann gegen Aufpreis zusätzlich vereinbart werden. Bei Ganzjahresverträgen erfolgt die Entfernung von Streugut frühestens mit der nächsten regelmäßigen Reinigung. Bei winterlichen Witterungsverläufen mit häufig wechselnden Niederschlägen oder Phasen abwechselnden Frost- und Tauwetters kann es allerdings sinnvoll sein, das aufgebrachte Streugut noch auf den Flächen zu belassen.

Ein Vertrag über ganzjährige Reinigung inkl. Winterdienst wird für mindestens ein Jahr geschlossen und kann danach vierteljährlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartal gekündigt werden.

Reine Winterdienstverträge werden für mindestens eine Saison (01.11.-30.04.) geschlossen und können bis zum 30. September jeden Jahres für die folgende Saison gekündigt werden.

Erfolgt keine bzw. keine rechtzeitige Kündigung gilt der Vertrag für ein weiteres Quartal/eine weitere Saison.

Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsfristen sind bei Bedarf und vorheriger Vereinbarung natürlich möglich.

Wenn Sie den Winterdienst z.B. nur für wenige Tage bis Wochen benötigen (Urlaub, Krankheit), können auch Kurzzeitverträge mit fester einmaliger Laufzeit abgeschlossen werden.